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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten
Info des BMF vom 21. 6. 2023, 2023-0.415.373
Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2023 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, (vgl auch die VO BGBl II 2023/164, Rechtsnews 34110) und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2023 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.
Die Info des BMF vom 24. 5. 2022, 2022-0.381.507 wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.
Den Volltext finden Sie unter Eingabe obiger Geschäftszahl in der FinDok.