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Umsatzsteuer auf Atemschutzmasken soll (vorübergehend) abgeschafft werden
BMF-Pressemeldung vom 14. 4. 2020
Der Steuersatz für Atemschutzmasken soll laut BMF von 20 % auf 0 % reduziert werden.
Dies soll für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe gelten, die nach dem 13. 4. 2020 und vor dem 1. 8. 2020 ausgeführt werden. Die gesetzliche Grundlage soll ein entsprechendes rückwirkendes Inkrafttreten vorsehen.
Der entsprechende Umsatzsteuersatz soll laut BMF bereits jetzt im Kassensystem hinterlegt und verrechnet werden, damit es zu keiner nachträglichen Korrektur von Rechnungen und Rückforderungen von Umsatzsteuerbeträgen kommt.
Den Volltext der Pressemeldung finden Sie auf der Homepage des BMF unter https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/april/keine-umsatzsteuer-auf-schutzmasken.html