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*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
FAQ des BMF zum COVID-19-Ratenzahlungsmodell und neuer Ratenzahlungsrechner
Homepage des BMF am 7. 6. 2021
Mit 30. 6. 2021 endet die COVID-bedingte gesetzliche Stundung der Abgaben- bzw Steuerrückstände, vgl 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz . Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ermöglicht nun einen (überwiegend COVID-19-bedingten) Abgabenrückstand in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens sechsunddreißig Monaten zu entrichten. Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ist ab dem 10. 6. 2021 bis zum 30. 6. 2021 über FinanzOnline beantragbar.
Fragen und Antworten zum COVID-19-Ratenzahlungsmodell findet man unter https://www.bmf.gv.at/public/informationen/ratenzahlung.html
Das BMF hat hierzu nun auch einen Ratenzahlungsrechner online gestellt.
Hinweis: Die Stundungszinsen bertragen zudem ab 1. 7. 2021 nur mehr 1,38 % (statt 3,88 %), vgl Erlass des BMF vom 4. 6. 2021, 2021-0.390.399, BMF-AV Nr 75/2021.