News

BMF-Ratenzahlungsrechner jetzt online

Bearbeiter: Birgit Bleyer

FAQ des BMF zum COVID-19-Ratenzahlungsmodell und neuer Ratenzahlungsrechner

Homepage des BMF am 7. 6. 2021

Mit 30. 6. 2021 endet die COVID-bedingte gesetzliche Stundung der Abgaben- bzw Steuerrückstände, vgl 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz . Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ermöglicht nun einen (überwiegend COVID-19-bedingten) Abgabenrückstand in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens sechsunddreißig Monaten zu entrichten. Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ist ab dem 10. 6. 2021 bis zum 30. 6. 2021 über FinanzOnline beantragbar.

Fragen und Antworten zum COVID-19-Ratenzahlungsmodell findet man unter https://www.bmf.gv.at/public/informationen/ratenzahlung.html

Das BMF hat hierzu nun auch einen Ratenzahlungsrechner online gestellt.

Hinweis: Die Stundungszinsen bertragen zudem ab 1. 7. 2021 nur mehr 1,38 % (statt 3,88 %), vgl Erlass des BMF vom 4. 6. 2021, 2021-0.390.399, BMF-AV Nr 75/2021.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 31000 vom 08.06.2021