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BMF veröffentlicht neuen Photovoltaikerlass

Bearbeiter: Sabine Sadlo

In der Findok wurde nach mehrmonatiger Begutachtung nun der 55-seitige, aktualisierte und erweiterte Photovoltaikerlass (PV-Erlass) neu verlautbart. Darin gibt das BMF seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften bekannt, und zwar betreffend Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe.

Erlass des BMF vom 30. 7. 2025, 2025-0.461.257, BMF-AV Nr 106/2025

Der nun als Richtlinie bezeichnete Erlass – der 163 Randzahlen mit Abbildungen, Übersichten und 30 Beispielen aufweist – ersetzt den bisherigen Photovoltaikerlass des BMF aus dem Jahr 2014 (vgl dazu die Rechtsnews 16842 und Rechtsnews 18216).

Mit der Neuverlautbarung wird der Abschnitt zu Photovoltaikanlagen (untergliedert nach den drei Nutzungstypen Volleinspeiser, Überschusseinspeiser und Inselbetrieb) vor dem Hintergrund mehrfacher Gesetzesänderungen in den letzten Jahren an die aktuelle Rechtslage angepasst, aber auch der befristete Nullsteuersatz (Rechtslage von 1. 1. 2024 bis 31. 3. 2025) gemäß § 28 Abs 62 UStG noch dargestellt.

Weiters wird mit dem Update ein zusätzlicher Abschnitt zu Energiegemeinschaften aufgenommen, der erstmals Ausführungen zu der seit dem Jahr 2017 bestehenden Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) sowie zu den beiden im Jahr 2021 ergänzend geschaffenen Modellen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) enthält.

Der neue PV-Erlass ist ab der Veranlagung 2025 anzuwenden, insoweit darin nichtsAbweichendes geregelt ist. Der Steuerpflichtige kann sich auch für frühere Veranlagungenauf die Anwendung des gegenständlichen PV-Erlasses berufen.

Hinweis: Der Volltext des Photovoltaikerlasses 2025 ist unter Eingabe der oben angeführten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 37011 vom 05.08.2025