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Homepage des BMF
Das BMF stellt nun ein Formular zur Verfügung, mit dem man alle steuerlichen Erleichterungen iZm dem Coronavirus (Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundung von Abgabenrückständen, Absehen von Stundungszinsen, Herabsetzung von Säumniszuschlägen) beantragen kann:
Kombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus (Word)
Kombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus (PDF)
Das ausgefüllte Formular kann anschließend entweder per E-Mail an corona@bmf.gv.at gesendet oder über FinanzOnline hochgeladen werden. Die Anträge können mittels der Funktionen in FinanzOnline auch direkt gestellt werden.
Für weitere Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 233 zum Ortstarif (Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr) zur Verfügung.
Zu den steuerlichen Erleichterungen vgl bereits die Info des BMF vom 13. 3. 2020, 2020-0.178.784, Rechtsnews 28780
Auf der Homepage des WKO finden Sie auch eine Aufzählung von Unterstützungsmöglichkeiten für vom Coronavirus betroffene Betriebe unter https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_Kompensation