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Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland betreffend Arbeitnehmer und im öffentlichen Dienst Beschäftigte im Homeoffice sowie Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung iZm der COVID-19-Pandemie
Erlass des BMF vom 4. 11. 2020, 2020-0.695.407
Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung am 28. 10. 2020 tritt die Konsultationsvereinbarung vom 15. 4. 2020 (Erlass des BMF vom 15. 4. 2020, 2020-0.239.636, BMF-AV Nr 55/2020, Rechtsnews 28912) außer Kraft.
Die neue Konsultationsvereinbarung ist im Wesentlichen gleichlautend mit der alten Vereinbarung. Neu sind allerdings die Ausführungen im Hinblick auf die Anwendung des Art 19 Abs 1 DBA-Deutschland in Bezug auf Arbeitstage im Home-Office für die Besteuerung von im öffentlichen Dienst Beschäftigten.