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VO des BMF zur dreizehnten Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006
BGBl II 2023/248, ausgegeben am 24. 8. 2023
Mit der dreizehnten Änderung der FinanzOnline-Verordnung wird die Anmeldung zu FinanzOnline erweitert, um die Möglichkeit eines videogestützten elektronischen Verfahrens gemäß § 1 Finanz-Video-Identifikationsverordnung, BGBl II 2023/247 (vgl Rechtsnews 34423).
Ziel ist die Ermöglichung der Ausstellung von Zugangsdaten zu FinanzOnline über ein videogestütztes Verfahren an natürliche Personen (vgl § 3 Abs 3 FinanzOnline-Verordnung 2006) bzw bei nicht natürlichen Personen an deren gesetzliche Vertreter (vgl § 3 Abs 4 FinanzOnline-Verordnung 2006) – sofern die Verwendung der Identifizierungsmittel nach der eIDAS-Verordnung nicht möglich ist.
Die Änderungen treten mit 1. 9. 2023 in Kraft.