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Durchschnittsbedarfssätze für 2025

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2025

Erlass des BMF vom 30. 12. 2024, 2024-0.927.964, BMF-AV Nr 180/2024

Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 1. 1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.


Altersgruppe
0 - 5 Jahre€ 350,-
6 - 9 Jahre€ 440,-
10 - 14 Jahre€ 540,-
15 - 19 Jahre€ 670,-
20 Jahre oder älter€ 770,-

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 36263 vom 08.01.2025