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Verordnung des BMF zur Umsetzung des Elektrizitätsabgabegesetzes im Bereich Bahnstrom (Elektrizitätsabgabe-Bahnstromverordnung – ElAbg-BSV)
BGBl II 2021/464, ausgegeben am 12. 11. 2021
Durch die vorliegende Verordnung sollen die in Umsetzung des Regierungsprogramms 2020 – 2024 neu in das Elektrizitätsabgabegesetz aufgenommenen steuerlichen Begünstigungen von Bahnstrom näher geregelt werden, vgl hierzu das BG BGBl I 2021/18 in der Gesetzgebungsübersicht. Durch dieses Bundesgesetz wurde von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter, „grüner“ Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern gänzlich von der Elektrizitätsabgabe entlastet (§ 2 Z 5 des Elektrizitätsabgabegesetzes) sowie für sonstigen Bahnstrom eine Teilentlastung in Höhe von 1,32 Cent/kWh vorgesehen (§ 4 Abs 3 des Elektrizitätsabgabegesetzes).
Diese Verordnung tritt mit 1. 7. 2021 in Kraft.