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Elfte Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur elften Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006

BGBl II 2021/348, ausgegeben am 30. 7. 2021

Gem § 1 Abs 2a FOnV 2006 kann das Verfahren FinanzOnline für Zwecke der mobilen Nutzung durch die Bereitstellung einer Applikation für Mobilgeräte erweitert werden. Die automationsunterstützte Datenübertragung ist zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in dieser Applikation zur Verfügung stehen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 31279 vom 02.08.2021