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*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
Erlass des BMF vom 12. 6. 2024, 2024-0.436.555, BMF-AV Nr 84/2024
Der Erlass betrifft die Quotenregelung gem § 134a BAO und der Quotenregelungsverordnung. Es werden die Eigenschaften der Quotenregelung, die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme, die Folgen bei Nichteinhaltung der Bedingungen für deren Inanspruchnahme sowie Gründe für den Ausschluss von der Quotenregelung näher dargestellt.
Die Ausführungen zu § 134a BAO, eingeführt durch das Abgabenänderungsgesetz 2023, BGBl I 2023/110, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I 2023/201 und zur Verordnung des BMF, mit der die Quotenregelung gem § 134a BAO näher konkretisiert wird (Quotenregelungsverordnung – QuRV), BGBl II 2023/370 zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl II 2024/146, Rechtsnews 35547, stellen die Rechtsansicht des BMF dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden.
Zum Volltext in der FinDok.