News

EuGH: Beurkundung eines Kaufvertrags für russische juristische Person

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

VO (EU) 833/2014 idF VO (EU) 2022/1904: Art 5n

Dem Wortlaut von Art 5n Abs 2 Buchst b VO (EU) 833/2014 [über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren] idF VO (EU) 2022/1904 zufolge ist es „verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen [im Bereich der] Rechtsberatung … für … in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen [zu erbringen]“.

Unter dieses Verbot fallen

-weder die Beurkundung eines Kaufvertrags über eine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats belegene Immobilie, die einer in Russland niedergelassenen juristischen Person gehört, durch einen Notar,
-noch die Handlungen dieses Notars zum Vollzug eines solchen beurkundeten Vertrags, um die auf dieser Immobilie ruhenden Belastungen zu löschen, den Kaufpreis an den Verkäufer auszuzahlen und im Grundbuch das Eigentum umzuschreiben,
-noch die von einem Dolmetscher bei einer solchen Beurkundung erbrachten Übersetzungsleistungen zur Unterstützung des Vertreters dieser juristischen Person, der die im Beurkundungsverfahren verwendete Sprache nicht beherrscht.

EuGH 5. 9. 2024, C-109/23, Jemerak

Zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 35839 vom 10.09.2024