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EuGH: Flugannullierung – Erstellen eines Treuekontos

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

VO (EG) 261/2004: Art 5, Art 7, Art 8

Nach Art 8 Abs 1 Buchst a iVm Art 5 Abs 1 Buchst a VO (EG) 261/2004 (FluggastrechteVO) hat der Fluggast bei Annullierung seines Fluges Anspruch auf vollständige Erstattung der Flugscheinkosten nach den Modalitäten gem Art 7 Abs 3 FluggastrechteVO, wonach die Erstattung durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen erfolgt. Die Struktur von Art 7 Abs 3 FluggastrechteVO zeigt, dass die Erstattung der Flugscheinkosten hauptsächlich in Form eines Geldbetrags erfolgt. Demgegenüber stellt die Erstattung in Form von Reisegutscheinen eine subsidiäre Erstattungsmodalität dar, die nur mit „schriftlichem Einverständnis des Fluggasts“ zulässig ist.

Im Fall der Annullierung eines Fluges durch das ausführende Luftfahrtunternehmen ist nicht davon auszugehen, dass der Fluggast sein „schriftliches Einverständnis“ mit der Erstattung der Flugscheinkosten in Form von Reisegutscheinen erteilt hat, wenn er auf der Website des Luftfahrtunternehmens ein Treuekonto angelegt hat, auf das diese Gutscheine übertragen werden sollten, ohne sein Einverständnis zu dieser Form der Erstattung durch eine ausdrückliche, endgültige und eindeutige Annahme bestätigt zu haben. Der bloße Umstand, dass auf der Website des Luftfahrtunternehmens ein solches Treuekonto angelegt wurde, reicht für sich genommen nicht aus, um davon auszugehen, dass ein Fluggast eine ausdrückliche, endgültige und eindeutige Annahme erklärt hat, weil diese Anlage möglicherweise nur ein Hinweis auf den Willen des Verbrauchers ist, sich allgemein am Treueprogramm des Luftfahrtunternehmens zu beteiligen. Dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden/nationalen Gerichts.

EuGH 16. 1. 2025, C-642/23, Flightright (Compte de fidélité)

Zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 36308 vom 21.01.2025