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RL 93/13/EWG: Art 6, Art 7
Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 RL 93/13/EWG (KlauselRL) stehen betrachtet im Licht des Effektivitätsgrundsatzes einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens betreffend die Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel eines zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags der betroffene Verbraucher im Fall der außergerichtlichen Erfüllung seiner Forderungen seine Verfahrenskosten tragen muss, vorausgesetzt, das zuständige Gericht berücksichtigt zwingend die etwaige Bösgläubigkeit des betreffenden Gewerbetreibenden und erlegt ihm gegebenenfalls die Kosten des gerichtlichen Verfahrens auf, zu dessen Betreiben der Verbraucher sich gezwungen gesehen hat, um die ihm durch die KlauselRL verliehenen Rechte geltend zu machen.
EuGH 22. 9. 2022, C-215/21, Servicios prescriptor y medios de pagos EFC
Zu einem spanischen Vorabentscheidungsersuchen.