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EuGH: Nichtiger Verbraucherkredit – Rückabwicklung

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

RL 93/13/EWG: Art 7

Gem Art 7 Abs 1 [über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; KlauselRL] sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass im Interesse der Verbraucher und der gewerbetreibenden Wettbewerber angemessene und wirksame Mittel vorhanden sind, um der Verwendung missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in den Verträgen mit Verbrauchern ein Ende zu setzen.

Art 7 Abs 1 KlauselRL steht einer nationalen Rsp entgegen, nach der der Gewerbetreibende vom Verbraucher die Rückerstattung des gesamten Nennbetrags des Kredits unabhängig von der Höhe der bereits geleisteten Rückzahlungen und unabhängig vom noch geschuldeten Betrag verlangen kann, wenn die Missbräuchlichkeit einer Klausel zur Nichtigkeit des Kreditvertrags führt.

Anerkennt der Verbraucher die Klage eines Gewerbetreibenden auf Rückerstattung von Beträgen iZm der Nichtigerklärung eines Kreditvertrags infolge missbräuchlicher Klauseln, steht Art 7 Abs 1 KlauselRL einer innerstaatlichen Regelung entgegen, wonach das angerufene Gericht verpflichtet ist, die vorläufige Vollstreckbarkeit des (Anerkenntnis-)Urteils von Amts wegen anzuordnen, sofern das innerstaatliche Recht es diesem Gericht nicht erlaubt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbraucher vor besonders nachteiligen Folgen zu schützen, die diese Erklärung für ihn haben könnte.

EuGH 19. 6. 2025, C-396/24, Lubreczlik

Zu einem polnischen Vorabentscheidungsersuchen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 36865 vom 25.06.2025