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EuGH: Prospekthaftung – Klagslegitimation qualifizierter Anleger

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

RL 2003/71/EG idF RL 2008/11/EG: Art 3, Art 6

Im Fall eines öffentlichen Angebots zur Zeichnung von Aktien, das sich an Kleinanleger und qualifizierte Anleger richtet, kann die Haftungsklage wegen Angaben im Prospekt sowohl von Kleinanlegern als auch von qualifizierten Anlegern erhoben werden, selbst wenn sich der Prospekt nur an Kleinanleger und nicht an qualifizierte Anleger richtet.

Es steht den Mitgliedstaaten grundsätzlich frei, durch besondere nationale Regelungen im Bereich der zivilrechtlichen Haftung zu erlauben oder sogar vorzuschreiben, dass der Sachverstand des qualifizierten Anlegers sowie seine Beziehungen zu dem betreffenden Wertpapieremittenten berücksichtigt werden, wenn es darum geht, ob die Haftung für die Angaben im Prospekt nach Art 6 Abs 2 ProspektRL (RL 2003/71/EG idF RL 2008/11/EG) greift. Erlaubt oder verlangt das nationale Recht iZm einer Haftungsklage nach Art 6 Abs 2 ProspektRL, die Kenntnis der wirtschaftlichen Situation des Emittenten zu berücksichtigen, über die der qualifizierte Anleger aufgrund seiner Beziehungen zu diesem verfügt oder verfügen muss, hat sich das nationale Gericht zu vergewissern, dass diese Bestimmungen nicht ungünstiger sind als diejenigen für gleichartige Klagen, die das nationale Recht im Übrigen vorsieht, und dass diese Bestimmungen nicht in der Praxis bewirken, dass die Erhebung dieser Haftungsklage unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird.

EuGH 3. 6. 2021, C-910/19, Bankia

Zu einem spanischen Vorabentscheidungsersuchen.

Hinweis:

Die RL 2003/71/EG (ProspektRL) wurde durch die VO (EU) 2017/1129 [über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist ...] ProspektVO aufgehoben. Art 3 Abs 2 Buchst a ProspektRL ist nun in Art 1 Abs 4 Buchst a ProspektVO geregelt, Art 6 Abs 2 ProspektRL in Art 11 Abs 2 ProspektVO.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 30997 vom 07.06.2021