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GRC: Art 47
VO (EG) 1393/2007: Art 1 ff
Nicht rechtswirksam geladen wurde eine Muttergesellschaft, gegen die eine Klage auf Ersatz des Schadens durch eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht erhoben wurde (hier: Beteiligung an Kartell – nach Art 101 AEUV verbotene Absprachen), wenn die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an der Adresse ihrer im Mitgliedstaat der Klageerhebung ansässigen Tochtergesellschaft erfolgte; dies gilt auch dann, wenn die Muttergesellschaft mit dieser Tochtergesellschaft eine wirtschaftliche Einheit bildet.
EuGH 11. 7. 2024, C-632/22, Volvo (Assignation au siège d’une filiale de la défenderesse)
Zu einem spanischen Vorabentscheidungsersuchen.