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Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden
BGBl I 2021/29, ausgegeben am 29. 1. 2021
Das Bundesgesetz enthält folgende Klarstellungen zum COVID-19-Steuermaßnahmengesetz:
Steuerpflicht von Umsatzersätzen
Da das COVID-19-StMG erst im Jahr 2021 kundgemacht wurde, soll – hinsichtlich der Steuerpflicht von Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze – sichergestellt werden, dass die Steuerpflicht auch bereits bei der Veranlagung 2020 gilt. (§ 124b Z 348 lit b und lit c EStG)
COVID-19-Ratenzahlungsmodell
In § 323 Abs 70 BAO wird klargestellt, dass § 323e BAO idF COVID-19-Steuermaßnahmengesetz mit 1. 1. 2021 in Kraft tritt.