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GmbH-Geschäftsanteile – Notariatsaktspflicht bei Wechsel des Treugebers

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

GmbHG: § 76

Die Übertragung eines Geschäftsanteils an einer GmbH mittels Rechtsgeschäfts unter Lebenden bedarf eines Notariatsakts (§ 76 Abs 2 GmbHG). Das Formgebot des § 76 Abs 2 GmbHG bezweckt die Formbindung der Veränderung der wirtschaftlichen Zuordnung des Geschäftsanteils. Auch mit einem Wechsel des Treugebers ist eine Veränderung der wirtschaftlichen Zuordnung verbunden. Daher unterliegt bei treuhändig gehaltenen GmbH-Geschäftsanteilen die Übertragung der Treugeberstellung der Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG. Eine Heilung des Formmangels durch Erfüllung ist bei Fehlen jeglichen Notariatsakts nicht möglich.

OGH 21. 2. 2024, 6 Ob 66/23h

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 35349 vom 25.04.2024