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Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 8 lit j UStG 1994 im Kalenderjahr 2024 jedenfalls erfüllen
BGBl II 2024/27, ausgegeben am 30. 1. 2024
Die in der Anlage genannten Goldmünzen gelten als Münzen, die während des Kalenderjahres 2024 die Kriterien des § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb des UStG 1994 erfüllen. Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in der Anlage verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einer Reinheit von weniger als 900 Tausendstel.
Ist eine Münze nicht in der Anlage angeführt, erfüllt sie aber die Voraussetzung des § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb des UStG 1994, so kann für die Lieferung die Steuerbefreiung dennoch in Anspruch genommen werden.