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Nach dem Risikoausschluss des Art 7.5.1 AHVB 2009 idF 2012 erstreckt sich die Versicherung nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen verursachen durch Haltung oder Verwendung von Luftfahrzeugen. Dieser Begriff ist iSd LFG auszulegen (Art 7.5.3 AHVB 2009 idF 2012).
Mit der Verwendung eines Luftfahrzeugs ist ein spezifisches Risiko verbunden, das von der Haftpflichtversicherung der Haushaltsversicherung ausgenommen werden soll.
Das gegenständliche Segelflugzeug ist ein Luftfahrzeug iSd LFG. Ein Segelflugzeug lässt sich – mangels Motors – nur durch Krafteinwirkung von außen bewegen. Daraus folgt, dass jemand, der eine Krafteinwirkung ausübt, die dazu führt, dass das Segelflugzeug aus seiner gesicherten Parkposition bewegt wird, dieses Segelflugzeug iSd Risikoausschlusses verwendet (hier daher keine Deckung für den Schaden, der an der Haube des Segelflugszeugs eines Sportfliegerclubs durch das händische Verschieben des Flugszeugs im Hangar durch die mitversicherte Ehefrau des kl Versicherungsnehmers entstand).