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EStG: § 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit a
Muss sich ein Schauspieler, Sänger und Solist einer Hüftoperation unterziehen und nimmt er hierfür Operationskosten als Privatpatient in einem Privatspital in Kauf, damit er den Operationstermin besser mit seinen Engagements koordinieren und somit seine Einkommenserzielung sichern kann, so kann er die Operationskosten trotzdem nicht als Werbungskosten absetzen.
Auch wenn der Steuerpflichtige, hätte er nicht Verdienstentgang vermeiden wollen, eine für ihn kostengünstigere Behandlung (im Rahmen der SV) hätte wählen können, kommen die Vorteile der stattdessen gewählten Behandlung und damit auch der Mehraufwand doch sämtlichen - auch privaten - Lebensbereichen des Steuerpflichtigen zugute. Eine völlige Zurückdrängung der privaten Mitveranlassung liegt in einem derartigen Fall daher nicht vor.
VwGH 13. 11. 2019, Ra 2019/13/0070