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Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Inflationsanpassungsverordnung 2024 geändert wird
BGBl II 2024/42, ausgegeben am 14. 2. 2024
In der Inflationsanpassungsverordnung 2024 (BGBl II 2023/251, Rechtsnews 34461) wurden die Steuerwerte für 2024 im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln bzw um 6,6 % (= 2/3 von 9,9 %) angepasst. Durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wurden die Beträge aber sodann nochmals erhöht. Deshalb tritt die Inflationsanpassungsverordnung 2024 nun mit Ablauf des 22. 12. 2023 außer Kraft.