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Der gegen die Ukraine geführte Krieg bringt unfassbares Leid über die dortige Bevölkerung, führt zu Vertreibung und zu Fluchtbewegungen durch ganz Europa. Die Österreicherinnen und Österreicher zeigen sich, wie schon in Vergangenheit, hilfsbereit und unterstützen gemeinsam mit vielen anderen aus ganz Europa die aus der Ukraine vertriebenen und geflohenen Menschen.
Im Rahmen dieser Info werden nun wichtige steuerrechtliche Fragestellungen behandelt, die sich im direkten Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung aus Anlass der Kriegshandlungen in der Ukraine ergeben.
Info des BMF vom 6. 5. 2022, 2022-0.335.782
Es werden in der Info folgende steuerrechtliche Fragestellungen behandelt:
1. | Spenden und Zuwendungen
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2. | Überlassung einer Unterkunft (Wohnung, Haus, Zimmer, etc) an Flüchtlinge
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3. | Gemeinnützigkeit | ||||||||
4. | Zur unbeschränkten Steuerpflicht von Flüchtlingen und zu Fragen der Doppelbesteuerung | ||||||||
5. | Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung |
Zum Volltext der Info in der FinDok.