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Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen iZm der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Der gegen die Ukraine geführte Krieg bringt unfassbares Leid über die dortige Bevölkerung, führt zu Vertreibung und zu Fluchtbewegungen durch ganz Europa. Die Österreicherinnen und Österreicher zeigen sich, wie schon in Vergangenheit, hilfsbereit und unterstützen gemeinsam mit vielen anderen aus ganz Europa die aus der Ukraine vertriebenen und geflohenen Menschen.

Im Rahmen dieser Info werden nun wichtige steuerrechtliche Fragestellungen behandelt, die sich im direkten Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung aus Anlass der Kriegshandlungen in der Ukraine ergeben.

Info des BMF vom 6. 5. 2022, 2022-0.335.782

Es werden in der Info folgende steuerrechtliche Fragestellungen behandelt:

1.Spenden und Zuwendungen
1.1.Allgemeines zur Abzugsfähigkeit von Spenden in der Einkommen- und Körperschaftsteuer
1.2.Werbewirksame „Spenden“ zur Katastrophenhilfe
1.3.Umsatzsteuerbemessungsgrundlage bei Sachspenden durch Unternehmen
1.4.Hilfsgüterlieferungen in der Umsatzsteuer
2.Überlassung einer Unterkunft (Wohnung, Haus, Zimmer, etc) an Flüchtlinge
2.1.Bloße Vermietung
2.2.Erbringung von zusätzlichen Leistungen
2.3.Überlassung durch Körperschaften
2.4.Umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung einer Unterkunft
3.Gemeinnützigkeit
4.Zur unbeschränkten Steuerpflicht von Flüchtlingen und zu Fragen der Doppelbesteuerung
5.Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung

Zum Volltext der Info in der FinDok.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 32516 vom 11.05.2022