Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der ÖStZ erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das BMF auf abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können. Die Information gibt einen Überblick über diese Maßnahmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das BMF nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann.
Info des BMF vom 21. 8. 2023, 2023-0.599.910
Die Info enthält ua Aussagen zu folgenden Themen:
- | Verlängerung von Fristen; |
- | Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen; |
- | Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwilligen Zuwendungen Dritter; |
- | Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden; |
- | Allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen; |
- | Liebhabereibeurteilung - Hochwasser als Unwägbarkeit; |
- | Außergewöhnliche Belastungen iZm Hochwasserschäden; |
- | Freibetragsbescheid; |
- | Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben; |
- | Abstandnahme von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer |
Zum Volltext der Info in der FinDok.