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Informationen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu Corona

Bearbeiter: Martin Metlicka / Bearbeiter: Sabine Sadlo

Die aktuelle Situation bringt vielfach eine Einschränkung der personellen Kapazitäten und Engpässe bei der Liquidität der Kanzleien bzw Unternehmen mit sich und sind bei weiteren Themen Klärungen erforderlich. Die KSW ist daher in Kontakt mit dem BMF sowie anderen Behörden und stellt die über ihre Ersuchen erlangten Informationen ihren Mitgliedern laufend zur Verfügung. Wir haben diese aktuellen Informationen für Sie gelesen und im Folgenden kurz zusammengefasst.

Homepage der KSW 19. 3. 2020

BMF

-Quotenregelung/Aufschub von Fristen: Fristen bei der Quotenregelung und in verschiedenen anderen Rechtsbereichen werden flexibler ausgeweitet. Eine Verlängerung der aktuellen Quote wurde vom BMF bereits zugesagt, wie lange wird sich entscheiden, weil dies auch davon abhängt, wie lange die aktuellen Einschränkungen dauern.
Ähnliches gilt für die Einreichung der UVA.
Das BMF arbeitet auch an einer Lösung, generell alle ablaufenden Fristen möglichst unbürokratisch zu verlängern. Näheres dazu wird seitens des BMF in den nächsten Tagen verlautbart.
-Erleichterungen iZm Außenprüfungen: Laut BMF werden Außenprüfungshandlungen, Nachschauen und Erhebungen der Finanzämter, der Finanzpolizei, der Zollämter und des Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge nach den §§ 143 bis 147 BAO bei Abgabepflichtigen bis auf weiteres nicht begonnen, wenn die betroffenen Unternehmen glaubhaft machen, dass sie diese Prüftätigkeiten aufgrund der Coronavirus-Krise nicht ausreichend unterstützen können. Amtshandlungen, die bereits begonnen wurden, werden aus denselben Gründen ausgesetzt oder unterbrochen.

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)

Vorübergehende Zahlungserleichterungen für Dienstgeber:

-Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
-Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
-Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
-Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
-Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
-Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden.
-Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.

BMJ

-Erstreckung der Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse: Laut BMJ ist eine Erstreckung der 9-Monatsfrist für die Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch geplant. Das Justizministerium arbeitet an einer Gesetzesvorlage, die vorerst zumindest bis 30. April Abhilfe schaffen soll, danach soll eine Erstreckung mittels Verordnung möglich sein.
-Erleichterungen bei Zwangsstrafen: Auch bezüglich der Verhängung von Zwangsstrafen sind Erleichterungen vorgesehen. Das Justizministerium hat diesbezüglich bereits mit dem BRZ Kontakt aufgenommen.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.ksw.or.at/coronainfo

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 28797 vom 19.03.2020