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Kundmachung des BMF über das Inkrafttreten des § 20 des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022
BGBl I 2022/182, ausgegeben am 23. 11. 2022
Die Voraussetzung gem § 34 Abs 2 NEHG 2022 hinsichtlich des Inkrafttretens des § 20 NEHG 2022 ist, bestätigt durch eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 14. 11. 2022, erfüllt. Es wird somit festgestellt, dass § 20 NEHG 2022 (Befreiungen; Berücksichtigung des EU-Emissionshandels) mit Ablauf des 30. 9. 2022 rückwirkend in Kraft getreten ist.
Siehe hierzu auch die NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung 2022, BGBl II 2022/417, Rechtsnews 33321.