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Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen

Erlass des BMF vom 21. 6. 2023, 2023-0.451.130, BMF-AV Nr 75/2023

Im Rahmen eines nach Art 25 Abs 4 DBA-Belgien, BGBl 1973/415 idF BGBl III 2016/7, BGBl III 2018/93, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Belgien ein Einvernehmen erzielt.

Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Belgien und Österreich iSd Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Belgien. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von belgischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.

Zum Volltext des Erlasses in der FinDok.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 34178 vom 23.06.2023