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Erlass des BMF vom 13. 2. 2024, 2024-0.081.962
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich iSd Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.
Im Rahmen eines nach Art 25 Abs 4 DBA-Griechenland, BGBl III 2009/16 idF BGBl III 2018/93, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Griechenlands in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Griechenland ein Einvernehmen erzielt.
Zum Volltext der Konsultationsvereinbarung.