Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der RdW erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
RL 93/13/EWG: Art 6, Art 7
Gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB und daher nichtig ist die vorliegende AGB-Klausel, wonach die Unternehmerin bei unberechtigtem Rücktritt des Verbrauchers Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz iHv 20 % des Bruttorechnungsbetrags (oder auf den tatsächlich entstandenen Schaden) hat. Infolge der EuGH-E C-625/21, RdW 2023/84 (zum Vorabentscheidungsersuchen 4 Ob 131/21z, RdW 2021/610) steht der Unternehmerin bei einem unberechtigten Rücktritt des Verbraucher auch dann kein Schadenersatzanspruch zu, wenn sie ihre Schadenersatzforderung nicht auf die unwirksame AGB-Klausel, sondern auf das allgemeine Zivilrecht stützt (das ohne die AGB-Klausel anwendbar gewesen wäre). Dass der Verbraucher von jeglicher Schadenersatzpflicht befreit ist, dient dem langfristigen Ziel, der Verwendung missbräuchlicher Klauseln mittels Abschreckungseffekts ein Ende zu setzen.