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Pressemeldung 3. 10. 2021
-> Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Laut Pressemeldung des BMF sind ua folgende Maßnahmen geplant:
Senkung der Einkommensteuer
Es sollen
- | die 2. Tarifstufe mit Juli 2022 von 35 % auf 30 % und |
- | die 3. Tarifstufe mit Juli 2023 von 42 % auf 40 % |
gesenkt werden.
Senkung der KV-Beiträge
Durch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge ab 2022 sollen auch niedrige Einkommen und Pensionen entlastet werden.
Erhöhung des Familienbonus/Kindermehrbetrags
Der Familienbonus soll von bisher € 1.500,- pro Jahr und Kind auf € 2.000,- pro Jahr und Kind erhöht werden.
Dazu soll auch eine Erhöhung des Kindermehrbetrags auf € 450,- kommen.
Neues Mitarbeiterbeteiligungsmodell
Im Zuge der Steuerreform soll auch ein neues Mitarbeiterbeteiligungsmodell in Kraft treten, bei dem bis zu € 3.000,- jährlich an Gewinnbeteiligung steuerfrei sein sollen.
Senkung der Körperschaftsteuer
Eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer von 25 % auf 23 % bis 2024 soll die Unternehmer entlasten.
Investitionsfreibetrag
Geplant ist weiters ein Investitionsfreibetrag, insbesondere für ökologische Investitionen, mit einem Volumen von bis zu 350 Mio Euro.
Einführung einer Carbon Leakage Regelung
Es soll eine Carbon Leakage Regelung nach deutschem Vorbild eingeführt werden, damit heimische Unternehmen nicht in billigere Länder ausweichen.
Erhöhung des Gewinnfreibetrages
Der Gewinnfreibetrag soll von 13 % auf 15 % angehoben werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Der Absetzbetrag für geringwertige Wirtschaftsgüter soll erhöht werden.
Land- und Forstwirtschaft
Die Land- und Forstwirtschaft soll von einem pauschalierten Agrardiesel sowie einer Förderung für energieautarke Bauernhöfe profitieren.
CO2-Steuer und Klimabonus
Umweltschädliche Schadstoffe sollen in Zukunft bepreist werden. Eingestiegen werden soll ab 1. 7. 2022 mit einen CO2-Preis von € 30,- pro Tonne. Die CO2-Bepreisung soll sich sodann auf € 35,-, € 45,- und € 55,- bis zum Jahr 2025 steigern.
Es soll aber auch einen regionalen Klimabonus geben. Dieser soll € 100,- pro Jahr für jeden betragen, der in der Stadt lebt. Für jene Menschen, die am Land leben, soll er hingegen € 200,- pro Jahr betragen.
Die Veröffentlichung eines Ministerialentwurfes ist derzeit noch ausständig und bleibt abzuwarten.