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Pressemeldung BMF: Wirtshaus-Paket

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Homepage des BMF 11. 5. 2020

Am 11. 5. 2020 wurde von der Bundesregierung ein Wirtshaus-Paket zur Unterstützung der heimischen Gastronomie präsentiert:

Das Paket soll eine Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf 10 % bis Ende 2020 beinhalten.

Ebenso wurde eine Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung angekündigt. Die Pauschalierungsgrenze soll dabei von € 255.000,- auf € 400.000,- erhöht werden. Die Mobilitätspauschale soll von 2 % auf 6 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner erhöht werden.

Weiters soll

-die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von € 4,4 auf € 8,- angehoben,
-die Absetzbarkeit von Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch die Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 % auf 75 % erhöht und
-die Schaumweinsteuer abgeschafft werden.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 29051 vom 12.05.2020