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Homepage des BMF 11. 5. 2020
Am 11. 5. 2020 wurde von der Bundesregierung ein Wirtshaus-Paket zur Unterstützung der heimischen Gastronomie präsentiert:
Das Paket soll eine Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf 10 % bis Ende 2020 beinhalten.
Ebenso wurde eine Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung angekündigt. Die Pauschalierungsgrenze soll dabei von € 255.000,- auf € 400.000,- erhöht werden. Die Mobilitätspauschale soll von 2 % auf 6 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner erhöht werden.
Weiters soll
- | die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von € 4,4 auf € 8,- angehoben, |
- | die Absetzbarkeit von Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch die Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 % auf 75 % erhöht und |
- | die Schaumweinsteuer abgeschafft werden. |