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Reaktion des BMF auf EuGH-Urteil betreffend die Indexierung der steuerlichen Absetzbeträge

Bearbeiter: Birgit Bleyer

FLAG: 8a

EStG 1988: § 33 Abs 3, Abs 3a, Abs 4, Abs 7

EuGH 16. 6. 2022, C–328/20, Europäische Kommission gegen Republik Österreich

Der EuGH hat mit Urteil vom 16. 6. 2022, C–328/20, ARD 6805/11/2022, entschieden, dass die Indexierung des Alleinverdienerabsetzbetrages, des Alleinerzieherabsetzbetrages, des Unterhaltsabsetzbetrages, der Familienbeihilfe, des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrages unionsrechtswidrig ist. Aus diesem Grund sind die Indexierungsbestimmungen nicht mehr anzuwenden. Die Aufhebung gilt für alle in der EU/im EWR/in der Schweiz lebenden Kinder, für die ein Anspruch in einem Anspruchszeitraum ab 1. 1. 2019 bestand/besteht.

Es werden laut Information des BMF die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des EuGH-Urteils getroffen. Informationen zur weiteren Vorgehensweise werden laufend veröffentlicht.

Vgl hierzu die Homepage des BMF.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 32771 vom 06.07.2022