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*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
Im vorliegenden Fall erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Privatbereich. Zum Begriff „privater Lebensbereich“ hat der Fachsenat schon mehrfach dahin Stellung genommen, dass damit auf Ereignisse des täglichen Lebens abgestellt wird, die nicht bei einer (geschäftlichen) Tätigkeit im Betrieb, Gewerbe oder Beruf eintreten.
Der kl Versicherungsnehmer begehrt die Feststellung der Deckungspflicht der Bekl für die klageweise Geltendmachung seiner Ansprüche aus dem Kauf eines gebrauchten PKW. Unstrittig ist, dass der Versicherungsfall mit dem Zeitpunkt des Erwerbs der mangelhaften Sache durch den Versicherungsnehmer eingetreten ist. Nach den bindenden Feststellungen hat der Kl das Fahrzeug im Rahmen seiner Funktion als eingetragener Einzelunternehmer gekauft.
Zweifelsohne wird der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus dem Kauf eines Fahrzeugs im Rahmen seines (Einzel-)Unternehmens als geschäftliche Tätigkeit ansehen und nicht dem Privatbereich zuordnen. Ob das Fahrzeug nach Eintritt des Versicherungsfalls tatsächlich (steuerlich) dem Unternehmen eingegliedert oder (überwiegend) privat genutzt wurde, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.