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Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter stellen einen Auslegungsbehelf zu den einschlägigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden.
RL des BMF vom 1. 1. 2022, 2021-0.891.220, BMF-AV Nr 172/2021
Die Richtlinien enthalten
- | Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit |
- | Regelungen zur Zuständigkeit der Finanzämter und |
- | Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes |
Im Anhang befindet sich auch eine Tabelle, die einen Überblick über jene Bestimmungen des AVOG 2010 und der AVOG 2010 - DV bietet, die mit 1. 1. 2021 in die BAO übernommen wurden.
Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter sind ab dem 1. 1. 2022 generell anzuwenden und ersetzen den Erlass des BMF vom 16. 12. 2011, BMF-010103/0189-VI/2011, AÖF 2012/44, Rechtsnews 12433, der mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer Kraft tritt.
Den Volltext finden Sie unter Eigabe obiger GZ in der FinDok.