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Senkung des Basiszinssatzes mit 18. 9. 2024

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Presseaussendung der Oesterreichischen Nationalbank vom 12. 9. 2024

Der Basiszinssatz beträgt seit 20. 9. 2023 3,88 % (vgl Rechtsnews 34517) und wird nun – aufgrund der letzten geldpolitischen Beschlüsse der EZB – ab 18. 9. 2024 auf 3,03 % gesenkt. (Presseaussendung der Oesterreichischen Nationalbank vom 12. 9. 2024)

Mit Wirkung vom 18. 9. 2024 ergeben sich daher folgende wichtige Zinssätze:


§ 205 Abs 2 BAO – Zinssatz für Anspruchszinsen: (2 % über Basiszinssatz)5,03 %
§ 205a Abs 4 BAOBeschwerdezinsen: (2 % über Basiszinssatz)5,03 %
§ 205c BAOUmsatzsteuerzinsen (2 % über dem Basiszinssatz)5,03 %
§ 212 Abs 2 BAOStundungszinsen für Abgabenschuldigkeiten: (4,5 % über dem Basiszinssatz)7,53 %
§ 212a Abs 9 BAOAussetzungszinsen: (2 % über Basiszinssatz)5,03 %
§ 9 Abs 5 BEinstGVerzugszinsen für die Ausgleichstaxe: (4 % über Basiszinssatz)7,03 %
§ 49a ASGG – Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen: (9,2 % über Basiszinssatz)12,23 %


Vorerst unverändert bleiben:
Verzugszinssatz nach § 456 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften: (9,2 % über Basiszinssatz)113,08 %1
Verzugszinssatz nach § 59 ASVG für rückständige SV-Beiträge (4 % über dem Basiszinssatz am 31. 10. des Vorjahres)7,88 %2

1) Im UGB wird eine Senkung/Erhöhung des Zinssatzes nur in Halbjahresschritten vorgenommen, wobei für das jeweilige Halbjahr der Basiszinssatz maßgebend ist, der am ersten Kalendertag dieses Halbjahres gilt (§ 456 UGB); bis 31. 12. 2024 bleibt es daher beim bisherigen Verzugszinssatz von 13,08 % und erst ab 1. 1. 2025 kommt es zu einer Senkung auf voraussichtlich 12,23 % (sofern der Basiszinssatz auch am 1. 1. 2025 noch 3,03 % betragen sollte).

2) Der Verzugszinssatz für rückständige SV-Beiträge gilt für das gesamte Jahr 2024 und wird erst ab 2025 wieder angepasst.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 35863 vom 16.09.2024