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Steuererleichterungen für Hochwasseropfer

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024

Info des BMF vom 16. 9. 2024, 2024-0.673.958

Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das Bundesministerium für Finanzen auf bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können. Die nunmehr kundgemachte Information gibt einen Überblick über diese Maßnahmen:

Gebührenbefreiungen und steuerlich absetzbare Posten

Die Kosten für die Beseitigung von Schäden nach einer Katastrophe, wie etwa das Auspumpen von Kellern, sind steuerlich abzugsfähig. Auch Reparatur- und Sanierungskosten für Alltagsgegenstände wie Autos, PCs, Kleidung und Geschirr können steuerlich geltend gemacht werden, soweit keine Versicherung oder öffentliche Hilfsgelder zur Verfügung stehen.

Unternehmen, die Ersatzinvestitionen aufgrund des Hochwassers tätigen, können zudem von allgemeinen Investitionsanreizen wie dem Investitionsfreibetrag und der degressiven Abschreibung profitieren.

Betroffene sind ebenfalls von bestimmten Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit, einschließlich solcher für die Neuausstellung von Dokumenten wie Reisepässen und Führerscheinen, Fahrzeugzulassungen oder Baugenehmigungen. Bei beschädigten Wohnungen oder Fahrzeugen entfallen auch die Gebühren für neue Miet- oder Leasingverträge.

Spendenabsetzbarkeit

Spenden an begünstigte Einrichtungen wie zB freiwillige Feuerwehren oder Rettungsdienste, die auf der Liste begünstigter Einrichtungen stehen, können als Betriebs- oder Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden. Wenn jemand zB € 100,- spendet und einen Steuersatz (Grenzsteuersatz) von 30 Prozent hat, beträgt die Steuerersparnis € 30,-. Zusätzlich sind auf Empfängerseite Leistungen aus dem Katastrophenfonds und Spenden für die Schadensbeseitigung steuerfrei.

Fristverlängerungen und Zahlungserleichterungen

Steuerpflichtige, die unmittelbar von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Fristverlängerungen für die Einreichung von Steuererklärungen und Beschwerdefristen beantragen.

Zudem sind Erleichterungen bei Steuerzahlungen und Vorauszahlungen möglich, darunter Stundungen und die Anpassung von Ratenzahlungen.

Näheres hierzu siehe die Presseinformation des BMF und die Information des BMF.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 35889 vom 24.09.2024