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Erlass des BMF vom 30. 5. 2024, 2024-0.317.354
Im Wege einer Verbalnote vom 8. 8. 2023 wurden durch Russland zahlreiche Bestimmungen des zwischen Österreich und Russland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl III 2003/10 idF BGBl III 2019/89) mit sofortiger Wirkung suspendiert. Die suspendierten Bestimmungen sind somit auch auf österreichischer Seite mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl III 2023/200) ausgesetzt.
Der gegenständliche Erlass soll eine einheitliche Vorgehensweise der Finanzverwaltung sicherstellen. Die Info des BMF vom 6. 12. 2023, 2023-0.867.389, wird aufgehoben.
Den Volltext finden Sie unter Eingabe obiger Geschäftszahl in der FinDok.