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Temporäre Agrardieselvergütungsverordnung

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Verordnung des BMF zur Umsetzung der temporären Agrardieselvergütung (Temporäre Agrardieselvergütungsverordnung)

BGBl II 2022/389, ausgegeben am 20. 10. 2022

Gem § 7a MinStG 2022 steht für Gasöl der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und 2710 20 11 bis 2710 20 19 der Kombinierten Nomenklatur, für das die Mineralölsteuer gem § 3 Abs 1 Z 4 MinStG 2022 entrichtet wurde und das in land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zum Antrieb unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird, für den Zeitraum 1. 5. 2022 bis 30. 6. 2023 (Vergütungszeitraum) auf Antrag eine Steuerbegünstigung in Höhe von € 0,07 je Liter im Wege einer pauschalen Vergütung zu.

Gegenstand dieser Verordnung ist nun die nähere Regelung der Inanspruchnahme dieser temporären Agrardieselvergütung.

Die Verordnung ist vorbehaltlich der Erfüllung EU-rechtlicher, insb beihilfenrechtlicher Verpflichtungen ab 1. 5. 2022 anzuwenden. Sie tritt mit Ablauf des 30. 6. 2023 außer Kraft, bleibt jedoch weiterhin auf Anträge anwendbar, die sich auf den Vergütungszeitraum beziehen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 33192 vom 21.10.2022