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Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insb die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das AbgÄG 2020, BGBl I 2019/91, das StRefG 2020, BGBl I 2019/103, und die Sorgfaltspflichten-UStV, BGBl II 2019/315 (Rechtsnews 28196, ÖStZ 2019/716), eingearbeitet. Darüber hinaus wurden Ausführungen an die VO (EU) 282/2011 angepasst und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen.
Erlass des BMF vom 28. 11. 2019, BMF-010219/0270-IV/4/2019, BMF-AV Nr 165/2019
Anmerkung:
Die Änderungen beziehen sich somit insb auf den Handel über Plattformen und andere elektronische Schnittstellen, Reihengeschäfte, Versandhandel etc, auf die Ermittlung der 30.000/35.000 Euro-Umsatzgrenze, Elektronische Publikationen und den Vorsteuerabzug bei PKW oder Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer.
Der Volltext des Wartungserlasses ist unter Eingabe der oben angeführten Geschäftszahl unter http://findok.bmf.gv.at/findok/ abrufbar.