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Verständigungs- und Schiedsverfahren – Info des BMF

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Diese Information befasst sich mit Verständigungs- und Schiedsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen, dem Multilateralen Instrument (MLI) und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, die auf Antrag des Abkommensberechtigten oder von Amts wegen eingeleitet werden. Sie verschafft einen Überblick über die formellen und materiellen Rahmenbedingungen dieser Verfahren in Österreich und soll den Abkommensberechtigten als Leitfaden zum Ablauf und zur Funktionsweise eines Verständigungsverfahrens, sowie zur Beantragung eines Verständigungsverfahrens dienen.

Info des BMF vom 5. 5. 2022, 2022-0.300.851

Die Info ist wie folgt aufgebaut:

A.Allgemeines zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren
A.1.Zielsetzung der Verfahren
A.2.Rechtsgrundlagen und Verfahrensarten
B.Verständigungsverfahren
B.1.Beantragung eines Verständigungsverfahrens
B.2.Prüfung des Antrags und Einleitung des Verständigungsverfahrens
B.3.Beantragung einer steuerlichen Entlastung für die Dauer des Verständigungsverfahrens bzw Geltendmachung von Zinsansprüchen
B.4.Gang des Verständigungsverfahrens und Stellung des Abkommensberechtigten
B.5.Abschluss des Verständigungsverfahrens
B.6.Umsetzung der Verständigungslösung
B.7.Kosten
C.Schiedsverfahren
C.1.Einleitung des Schiedsverfahrens
C.2.Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsmitteln
C.3.Gang des Schiedsverfahrens
C.4.Abschluss des Schiedsverfahrens und Umsetzung
C.5.Kostenregelungen
D.Advance Pricing Arrangements (APAs) („Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltungsabsicht“)
D.1.Allgemeine Grundsätze, Arten von APA
D.2.Rechtsgrundlagen
D.3.Prefiling Meeting
D.4.Ersuchen um Durchführung eines APA
D.5.Prüfung des Sachverhalts und Führung von Verständigungsgesprächen
D.6.Einigung zwischen den zuständigen Behörden
D.7.Roll-back
D.8.Monitoring
D.9.Nachträgliche Aufhebung, Widerruf oder Verlängerung des APA
D.10.Das APA-Verfahren (Übersicht)
Anlage 1 Art 25 OECD-MA 2014 (OECD Mindeststandard)
Anlage 2 Besonderheiten der österreichischen DBA iZm Verständigungsverfahren (Stand 1.1.2022)
Anlage 3 Schiedsklauseln in österreichischen DBA
Anlage 4 Abkürzungsverzeichnis

Diese Information ersetzt die Information des BMF vom 24. 7. 2019, BMF-010221/0237-IV/8/2019. Diese gilt als aufgehoben.

Hinweis Den Volltext der Info finden Sie unter Eingabe obiger GZ in der FinDok.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 32522 vom 12.05.2022