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Diese Information befasst sich mit Verständigungs- und Schiedsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen, dem Multilateralen Instrument (MLI) und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, die auf Antrag des Abkommensberechtigten oder von Amts wegen eingeleitet werden. Sie verschafft einen Überblick über die formellen und materiellen Rahmenbedingungen dieser Verfahren in Österreich und soll den Abkommensberechtigten als Leitfaden zum Ablauf und zur Funktionsweise eines Verständigungsverfahrens, sowie zur Beantragung eines Verständigungsverfahrens dienen.
Info des BMF vom 5. 5. 2022, 2022-0.300.851
Die Info ist wie folgt aufgebaut:
A. | Allgemeines zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren
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B. | Verständigungsverfahren
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C. | Schiedsverfahren
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D. | Advance Pricing Arrangements (APAs) („Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltungsabsicht“)
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Anlage 1 Art 25 OECD-MA 2014 (OECD Mindeststandard) | |||||||||||||||||||||
Anlage 2 Besonderheiten der österreichischen DBA iZm Verständigungsverfahren (Stand 1.1.2022) | |||||||||||||||||||||
Anlage 3 Schiedsklauseln in österreichischen DBA | |||||||||||||||||||||
Anlage 4 Abkürzungsverzeichnis |
Diese Information ersetzt die Information des BMF vom 24. 7. 2019, BMF-010221/0237-IV/8/2019. Diese gilt als aufgehoben.
Hinweis Den Volltext der Info finden Sie unter Eingabe obiger GZ in der FinDok.