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VO über die Gewährung eines Verlustersatzes – Aufhebung einer Wortfolge

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Kundmachung des BMF über die Aufhebung einer Wortfolge im Anhang zur Verordnung des BMF gem § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG), BGBl II 2020/568, idF BGBl II 2021/75, durch den VfGH

BGBl II 2024/131, ausgegeben am 24. 5. 2024

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 6. 3. 2024, V 3/2024 in Punkt 7.6 des Anhanges zur Verordnung des BMF gem § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG), BGBl II 2022/568, idF BGBl II 2021/75, die Wortfolge „Auf Gewährung eines Verlustersatzes besteht kein Rechtsanspruchals gesetzwidrig aufgehoben.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 35464 vom 27.05.2024