Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der ÖStZ erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Alle LexisNexis-Fachzeitschriften sind im Volltext auch in Lexis 360® verfügbar.
Lexis 360 ist Österreichs innovativste* Recherchelösung und bietet Zugriff auf
alle relevanten Quellen von Rechtsnews, Gesetzen, Urteilen und Richtlinien bis
zu Fachzeitschriften und Kommentaren.
Testen Sie jetzt Lexis 360® kostenlos.
*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend die Zuordnung der Hauptwohnsitze für den Regionalausgleich nach § 4 Abs 4 Klimabonusgesetz (Verordnung über die Klimabonus-Regionalkategorisierung)
BGBl II 2023/250, ausgegeben am 29. 8. 2023
Gegenstand dieser Verordnung ist die Zuordnung der Hauptwohnsitze zu einer der vier Kategorien des Regionalausgleichs.
Der Regionalausgleich beträgt
1. | für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 1: 0 Prozent des Sockelbetrags, |
2. | für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 2: 33 Prozent des Sockelbetrags, |
3. | für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 3: 66 Prozent des Sockelbetrags und |
4. | für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 4: 100 Prozent des Sockelbetrags. |
Der Klimabonus für das Jahr 2023 wurde gemäß BGBl I 2023/71 (vgl LN Briefing) mit einem Sockelbetrag von € 110,- festgelegt.
Diese Verordnung tritt mit 30. 8. 2023 in Kraft.