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VO über die Klimabonus-Regionalkategorisierung – BGBl

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend die Zuordnung der Hauptwohnsitze für den Regionalausgleich nach § 4 Abs 4 Klimabonusgesetz (Verordnung über die Klimabonus-Regionalkategorisierung)

BGBl II 2023/250, ausgegeben am 29. 8. 2023

Gegenstand dieser Verordnung ist die Zuordnung der Hauptwohnsitze zu einer der vier Kategorien des Regionalausgleichs.

Der Regionalausgleich beträgt

1.für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 1: 0 Prozent des Sockelbetrags,
2.für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 2: 33 Prozent des Sockelbetrags,
3.für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 3: 66 Prozent des Sockelbetrags und
4.für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 4: 100 Prozent des Sockelbetrags.

Der Klimabonus für das Jahr 2023 wurde gemäß BGBl I 2023/71 (vgl LN Briefing) mit einem Sockelbetrag von € 110,- festgelegt.

Diese Verordnung tritt mit 30. 8. 2023 in Kraft.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 34436 vom 30.08.2023