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Verordnung über das technische Format für die Übermittlung von Rechtsgrundlagen gem § 4a EStG 1988
BGBl II 2024/104, ausgegeben am 17. April 2024
Die Übermittlung von Rechtsgrundlagen von Körperschaften hat ausschließlich im Format „OCR PDF/a textinterpretierbar“ zu erfolgen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.