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In den Fachlichen News 2022/01 informiert das BMF als Registerbehörde va über das System zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer auf Europäischer Ebene (BORIS) und WiEReG Compliance Packages. Bei Überarbeitung ihres Rundschreiben „Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ hat die FMA ausführlich die Verwendung von WiEReG Compliance-Packages durch Kredit- und Finanzinstitute behandelt (risikoorientierte Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Kunden mit Hilfe von Compliance-Packages). Berufsmäßige Parteienvertreter können in diesem Zusammenhang daher in nächster Zeit mit einer gesteigerten Nachfrage nach Compliance-Packages seitens der Klienten rechnen, weshalb das BMF hier nochmals wichtige Informationen dazu zusammenfasst.
BMF (Registerbehörde) 10. 6. 2022, Fachliche News 2022/01, 2022-0.196.858
BORIS
Mit der Inbetriebnahme des Systems zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer (Beneficial Owner Register Interconnection System – BORIS) werden Abfragen aus Registern anderer Mitgliedstaaten künftig wesentlich einfacher. Von Beginn an sind die Register von Österreich, Griechenland und Malta angebunden, bis Jahresende sollen 11 weitere Mitgliedstaaten hinzukommen sowie die Bezahldienste der Mitgliedstaaten. Die übrigen Mitgliedstaaten werden nach und nach eingebunden.
Die Abfrage erfolgt über das Europäische Justizportal, auf dem Auszüge in allen Amtssprachen abgerufen werden können: Europäisches Justizportal - System zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer (europa.eu)
Die Abfrage ist öffentlich zugänglich, eine Registrierung ist nicht erforderlich, aber möglich, wodurch weitere Funktionen genutzt werden können. Rechtsträger können in den Registern aller oder bestimmter Mitgliedstaaten gesucht werden. Technisch erfolgt die Suche in den jeweils ausgewählten Registern der Mitgliedstaaten (siehe dazu auch die Screenshots in der BMF-Information). Die Daten werden von den nationalen Registern übermittelt und von BORIS in einen Auszug in der gewünschten Sprache eingefügt. Die Sprache bestimmt sich nach jener, in der das Europäische Justizportal aufgerufen wird.
Der Inhalt des Auszugs ergibt sich gemäß der WiEReG-VernetzungsV, BGBl II 2022/82.
WiEReG Compliance Packages
Ende Februar 2022 hat die FMA ihre überarbeiteten Rundschreiben veröffentlicht, ua das Rundschreiben „Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“, Dok.nr.: 01/2022, worin die Verwendung von WiEReG Compliance-Packages ausführlich behandelt und dargestellt wird, wie Kredit- und Finanzinstitute risikoorientiert mit Hilfe von Compliance-Packages die wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Kunden überprüfen können.
Durch die prominente Aufnahme von Compliance-Packages in das Rundschreiben der FMA ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung dieser neuen Vorgaben die Nachfrage nach Compliance-Packages seitens der Klienten bei berufsmäßigen Parteienvertretern im Laufe des Jahres deutlich steigen wird. Daher hat das BMF in der vorliegenden Information die wesentlichen Aspekte von Compliance-Packages nochmals zusammengefasst, und zwar:
- | Funktionsweise von Compliance Packages; |
- | Erstellung von Compliance Packages durch berufsmäßige Parteienvertreter; |
- | typische Anwendungsfälle von Compliance-Packages; |
- | Länderinformationen und weitere Hilfsmittel für die Erstellung von Compliance-Packages (Aktenvermerk gem § 5a Abs 3 WiEReG und Bestätigung eines obersten/übergeordneten Rechtsträgers betr abweichende Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse). |
Hinweis: Im Volltext abrufbar ist die Fachliche News 2022/01 auf der Homepage des BMF unter dem Link https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/kontakt-wiereg.html.