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Zweite Transparenzdatenbank-Ersparnisse-Verordnung 2020

Bearbeiter: Birgit Bleyer

TDBG 2012: § 7

Zweite Verordnung des BMF über ertragsteuerliche Ersparnisse 2020 nach dem Transparenzdatenbankgesetz 2012 (Zweite Transparenzdatenbank-Ersparnisse-Verordnung 2020)

BGBl II 2021/135, ausgegeben am 30. 3. 2021

Die (erste) Transparenzdatenbank-Ersparnisse-Verordnung 2020 wurde am 2. 1. 2020 mit BGBl II 2020/1 kundgemacht.

Mit der vorliegenden Zweiten Transparenzdatenbank-Ersparnisse-Verordnung 2020 soll der Katalog der ertragsteuerlichen Ersparnisse iSd § 7 TDBG 2012 erweitert werden. Diese Erweiterung betrifft insb den in der Transparenzdatenbank bisher als Förderung erfassten Familienbonus Plus, den Unterhaltsabsetzbetrag und den Kindermehrbetrag, sowie weitere Absetzbeträge gem § 33 EStG 1988.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 30676 vom 31.03.2021