Steuerrecht aktuell

Fixkostenzuschuss und Verlustersatz - Überblick und Sonderfragen

Hon.-Prof. Univ.-Doz. Mag. Dr. Reinhard Schwarz / Dr. Jürgen Reiner, LL.M. / Mario Oberndorfer, BA

Im folgenden Beitrag wollen wir einen Überblick über diejenigen Maßnahmen geben, die fundierte Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Rechnungswesens (und des Steuerrechts) erfordern. Dabei werden wir im ersten Kapitel grundsätzliche Aspekte des Fixkostenzuschusses I, des Fixkostenzuschusses 800.000 und des Verlustersatzes vorstellen und aus unserer Sicht wesentliche Unterschiede herausarbeiten. Im zweiten Teil werden wir mögliche Hürden bei der Inanspruchnahme darstellen. Nachdem sich einige der möglichen Hürden aus Verknüpfungen mit dem Unionsrecht ergeben, werden wir bei den einzelnen Kapiteln auch die relevanten Bestimmungen des Unionsbeihilfenrechtes darstellen. Sie werden sehen, dass bereits diese Themen zu einem sehr umfangreichen Beitrag geführt haben, weshalb wir um Nachsicht bitten, wenn wir nicht bei allen Punkten in die Tiefe gehen konnten. Da Redaktionsschluss Ende Jänner war, ist der Kenntnisstand bis zu diesem Zeitpunkt wiedergegeben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/223

22.03.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Reinhard Schwarz

Hon.-Prof. Univ.-Doz. Mag. Dr. Reinhard Schwarz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Partner von MOORE SKZ Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. Er ist Mitglied des Präsidiums des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Jürgen Reiner

Dr. Jürgen Reiner, LL.M. ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Lustenau, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Landesstelle Vorarlberg und als Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Mario Oberndorfer

Mario Oberndorfer, BA ist Berufsanwärter bei MOORE SKZ Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH, Vortragender zu COVID-19-Fördermaßnahmen und Mitglied der Arbeitsgruppe „Hilfs- und Konjunkturpaket Sport“ des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und der Sport Austria (Bundes-Sportorganisation). Er ist Experte für die Beratung, die Abwicklung und die beihilfenwirtschaftliche Umsetzung der COVID-19-Fördermaßnahmen sowie für IKT-gestützte Verfahrensschritte.