Steuerrecht Aktuell

VwGH zu den Begriffen "grundstücksgleiche Rechte" und "Grund und Boden" iSd § 30 EStG

Mag. Vera Hellebrandt / Nicholas Pacher, MSc (WU) BSc (WU)

In seiner Entscheidung* vom 10. 9. 2020, Ra 2019/15/0066, beschäftigte sich der VwGH zum zweiten Mal mit der Grundstücksdefinition des § 30 Abs 1 EStG idF AbgÄG 2012.1 Der Gerichtshof kam zum Schluss, dass als grundstücksgleiche Rechte "(nur)" Baurechte in Betracht kommen. Zudem seien Grunddienstbarkeiten dem Begriff "Grund und Boden" zuzuordnen. Das Erkenntnis wurde sowohl im Schrifttum2 als auch von der Finanzverwaltung im EStR-Wartungserlass 2021 gewürdigt. Der vorliegende Beitrag befasst sich im Detail mit den möglichen Folgen der Entscheidung für die Praxis und beleuchtet dabei einige in der Literatur nur am Rande thematisierte Fragestellungen näher.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/695

30.09.2021
Heft 19/2021
Autor/in
Vera Hellebrandt

Mag. Vera Hellebrandt ist PwC-Forschungsprojektassistentin an der WU Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht.

Nicholas Pacher

Nicholas Pacher, MSc (WU) BSc (WU) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der WU Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht.

Publikationen:
Lang/Pacher, Der Inhalt des Wohlverhaltensgesetzes, SWK 2021, 93.
Lang/Pacher, Das Wohlverhaltensgesetz aus rechtspolitischer und verfassungsrechtlicher Sicht, SWK 2021, 433.