Steuerrecht

§ 10 KStG: Portfoliodividenden aus Drittstaaten ebenfalls befreit

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

Mit dem BBG 2009 wurde die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs 1 KStG auf EU/EWR-Gesellschaften ausgedehnt, Portfoliodividenden aus Drittstaaten blieben allerdings von der Befreiung ausgeschlossen und daher steuerpflichtig. Mit dem AbgÄG 2011 wird nunmehr - als Reaktion auf das Urteil des EuGH in den Rechtssachen "Haribo" und "Salinen AG" - die Beteiligungsertragsbefreiung auf Portfoliodividenden aus Drittstaaten, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht, erweitert. Der Beitrag beleuchtet die Neuregelung etwas genauer.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/533

16.08.2011
Heft 8/2011
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.