Steuerrecht

§ 293c BAO: Steuerwirksame Bescheidberichtigung bis zur Fehlerquelle

Univ.-Prof.in Dr.in Tina Ehrke-Rabel / Mag. Caroline Heber

Mit AbgÄG 2011 wurde die Durchbrechung der Rechtskraft von Bescheiden in der BAO um einen Tatbestand erweitert: § 293c BAO wird ab 1. 9. 2011 die Berichtigung von rechtswidrigen Bescheiden unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zulassen, wenn diese wegen Eintritts der allgemeinen Verjährung (§ 207 Abs 2 iVm § 208 Abs 1 BAO) bislang materiell rechtskräftig waren. Das gilt allerdings nur insoweit, als deren Unrichtigkeit Auswirkungen auf spätere Besteuerungsperioden hatte. Der konkrete Norminhalt ist auf den ersten Blick schwer zu fassen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2011/600

16.09.2011
Heft 9/2011
Autor/in
Caroline Heber

PD Dr. Caroline Heber, MTax (Sydney) ist wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München. Im Oktober 2020 wurde ihr die Lehrbefugnis für die Fächer Finanz- und Steuerrecht und Europarecht von der WU Wien verliehen.

Tina Ehrke-Rabel

Univ.-Prof.in Dr.in Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Sie lehrt und forscht ebendort. Ihre Schwerpunkte liegen im europäischen Steuerrecht, dem Umsatzsteuer- und Abgabenverfahrensrecht sowie in verfassungs- und grundrechtlichen Fragen der Besteuerung. Im Moment forscht sie insb zu den Fragen der Digitalisierung im Steuerrecht.